
Die Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens wurde zum 06.05.2010 geändert und den Präqualifizierungsstellen am 11.06.2010 mitgeteilt. Änderungen betreffen fast ausschließlich eine Anpassung an die Paragraphenbezeichnung der ebenfalls am 11.06.2010 in Kraft gesetzten VOB/A 2009. Weiterhin ist als einziger Sozialkassennachweis von Unternehmen, die pflichtig zu Beiträgen an die SOKA-Bau sind, nunmehr die Enthaftungsbescheinigung vorgesehen. Zur Webseite
Quelle: DQB Deutsche Gesllschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH
12.07.2010 Von: F.X. Steininger
Thema: Recht