
Aufgabengebiet: Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandeltem Hausabwasser bis zu 8 m3/d in ein Gewässer. Die Erstellung von Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Anlagen (Bauabnahme) sowie die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Eigenkontrolle und Wartung.