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SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Die Zusammenarbeit von Beschäftigten kann, unabhängig davon, ob sie dem gleichen oder unterschiedlichen Unternehmen angehören, nahezu immer zu gegenseitigen Gefährdungen führen.

Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass der Bauherr für ein Bauprojekt, bei dem voraussichtlich mehrere Unternehmen beteiligt sein werden, bereits in der Planungsphase einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) als besonderen Sachverständigen benennt.

Wir erstellen die Planunterlagen und nehmen auch die Aufgaben des Koordinators für Sie wahr.

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